Psychotherapeutische Sprechstunde
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 01. April 2017 neu strukturiert. Patienten sollen zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang erhalten, das Versorgungsangebot soll zudem flexibler werden. Diese Forderung hat der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz formuliert und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten.
Die Sprechstunde dient der zeitnahen Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt oder nicht. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung soll im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende, diagnostische Abklärung und schließlich eine Diagnosestellung nach ICD-10 erfolgen. Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen haben Anspruch auf bis zu 10 Gespräche à 25 Minuten oder 5 Gespräche à 50 Minuten (insgesamt bis zu 250 Minuten). Die Ergebnisse der Diagnostik sollen dann Gegenstand der Beratung des Patienten über eine ggf. vorliegende Erkrankung, den Behandlungsbedarf und die entsprechende Behandlungsempfehlung sein. Über das Ergebnis der Sprechstunde erhält der Patient eine schriftliche Rückmeldung (PTV 10 und PTV 11).
Bitte bringen Sie zum Termin die ausgefüllte Anmeldung und die von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Vereinbarung (PDF s.u.) sowie die Gesundheitskarte und ggf. Vorbefunde mit. Der erste Termin findet i.d.R. ohne Kind statt.
Die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde ändert nichts an den Wartezeiten für einen regulären Psychotherapieplatz!
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