Ablauf
Die ersten fünf probatorischen Sitzungen/Sprechstundentermine dienen als „Kennenlernstunden“. Innerhalb der Probatorik/Sprechstunde wird ein Anamnesegespräch geführt, um den Entwicklungsverlauf des Kindes nachzuvollziehen. Zudem dienen diese Stunden der Diagnostik, der Erstellung einer Problemanalyse und der Klärung von Zielen.
Basierend auf einer ausführlichen Eingangsdiagnostik sowie einer individuellen Problem- und Verhaltensanalyse erfolgt eine altersgerechte Aufklärung über das jeweilige Störungsbild.
Die Interventionen setzen schließlich an einem gezielten Aufbau von Problemlösestrategien an und motivieren zur Erprobung neuer Verhaltensweisen oder Aneignung neuer Einstellungen.
Die Sitzungen finden normalerweise wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten.
Das therapeutische Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche von ca. 3 -21 Jahren.
Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Kosten.
Gesetzlich Versicherte
Die Termine werden direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Für das erste Gespräch im Rahmen der sog. Sprechstunden bringen Sie bitte die aktuelle Gesundheitskarte Ihres Kindes mit.
Privat Versicherte und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Steigerungssatz 3,5-fach. In aller Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten i.H.d. 2,3-fachen Satzes, eine Zuzahlung kann daher im Einzelfall erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Sie können die Kosten auch selbst, ohne Informationsübermittlung an Ihre Krankenkasse, übernehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).