Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der zeitnahen Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Im Rahmen einer orientierenden diagnostischen Einschätzung wird geprüft, ob die Beschwerden Krankheitswert haben. Sie dient dazu, Beschwerden, Auffälligkeiten und Belastungen zeitnah einzuordnen und gemeinsam zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll oder notwendig ist. Eine Vorstellung kann beispielsweise hilfreich sein, wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, bei Vorsorgeuntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt wurden oder Rückmeldungen aus Kindergarten oder Schule vorliegen.
Häufige Anlässe sind Konzentrationsprobleme, Ängste, emotionale Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten im sozialen Miteinander. In der Sprechstunde lernen wir uns zunächst kennen und besprechen ausführlich die aktuelle Situation. Der erste Termin dient der anamnestischen Abklärung und ist in der Regel ein reiner Elterntermin, ohne Kind. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen auch ohne Eltern direkt in die Sprechstunde kommen. Die weiteren Termine erfolgen dann je nach Alter und Fragestellung mit dem Kind bzw. Jugendlichen. Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen haben Anspruch auf bis zu fünf Sprechstunden à 50 Minuten. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Diagnostik besprochen und Sie erhalten eine individuelle Beratung zu einem möglichen Behandlungsbedarf sowie zu geeigneten Behandlungsmöglichkeiten.
Sollte sich ein Bedarf für eine Psychotherapie ergeben, kann eine Behandlung geplant werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Sprechstunde und dem Beginn einer Therapie in der Regel längere Wartezeiten liegen können. Bitte bringen Sie zum Ersttermin Anmeldebögen, Versichertenkarte und ggf. Vorbefunde mit.



