Gesetzlich Versicherte
Die Termine werden direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Für das erste Gespräch im Rahmen der sog. Sprechstunden bringen Sie bitte die aktuelle Gesundheitskarte Ihres Kindes mit.
Privatversicherte und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Steigerungssatz 3,5-fach. In aller Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten i.H.d. 2,3-fachen Satzes, eine Zuzahlung kann daher im Einzelfall erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Sie können die Kosten auch selbst, ohne Informationsübermittlung an Ihre Krankenkasse, übernehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).